Begriff
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt es, einen Vertrag in besonderen Fällen außerhalb der üblichen Fristen zu beenden, etwa nach bestimmten Preisänderungen. Beim Strom nennt das Gesetz etwa die Kündigung nach einer Preisänderung, die der Lieferant einseitig vornimmt: Sie ist ohne Einhaltung einer Frist zum Wirksamwerden der Änderung möglich (§ 41 Abs. 5 EnWG, in der Grundversorgung § 5 Abs. 3 StromGVV). Auch für den Umzug sieht § 41b Abs. 5 EnWG eine Kündigung mit sechs Wochen Frist vor. Ob es in Ihrem Fall greift, prüfen Sie anhand der Mitteilung und Ihrer Unterlagen. Siehe auch: Kündigungsfrist, Vertragslaufzeit, Preisgarantie.
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