Begriff

Vertragszusammenfassung

Die Vertragszusammenfassung ist eine kurze, deutlich gekennzeichnete Übersicht der wichtigsten Bedingungen eines Energieliefervertrags. Nach § 41 Abs. 4 EnWG sind Lieferanten dazu verpflichtet; sie nennt unter anderem Kontaktdaten, Entnahmestelle, Preise, voraussichtlichen Lieferbeginn, Kündigungsfrist sowie Boni und Mindestlaufzeiten. Nach der gesetzlichen Formulierung erhalten Sie sie innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss; bei dynamischen Stromtarifen und Festpreisverträgen nach § 41a EnWG schon vor dem Abschluss (§ 41a Abs. 7 EnWG). Prüfen Sie sie sofort und speichern Sie sie zusammen mit den Geschäftsbedingungen. Sie ersetzt nicht die Geschäftsbedingungen, ist aber ein schneller Weg, Laufzeit, Preise und Fristen auf einen Blick zu prüfen. Siehe auch: Preisgarantie, Neukundenbonus, Kündigungsfrist.

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

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