Begriff

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist die Bundesbehörde, die unter anderem den Energiemarkt überwacht und Verbraucherinformationen zu Energieverträgen bereitstellt; sie unterhält einen Verbraucherservice Energie. Auf ihren Seiten erklärt sie Grundversorgung, Ersatzversorgung und Lieferantenwechsel. Sie bestimmt den Grundversorger nicht und führt keine bundesweite Liste. Für Streit mit einem Anbieter gibt es die Schlichtungsstelle Energie. Die gesetzlichen Regeln stehen unter anderem im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die Sie auf gesetze-im-internet.de nachlesen können. Siehe auch: Verbraucherzentrale, Schlichtungsstelle Energie, Grundversorgung.

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

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