Begriff

Grundpreis

Der Grundpreis ist der feste Preisbestandteil, den Sie unabhängig vom Verbrauch zahlen, meist je Monat oder Jahr ausgewiesen. Die Bundesnetzagentur nennt ihn neben dem Arbeitspreis als Bestandteil der allgemeinen Preise in der Grundversorgung. Bei geringem Verbrauch fällt er stärker ins Gewicht, bei hohem Verbrauch weniger. Ein niedriger Arbeitspreis kann deshalb durch einen höheren Grundpreis aufgewogen werden und umgekehrt, sodass beide Werte immer gemeinsam zu betrachten sind. Siehe auch: Arbeitspreis, Jahresverbrauch, Tarifbestandteile (Ratgeber „Tarifbestandteile verstehen“).

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

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