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Abschlag verstehen und richtig anpassen

Was ist der Stromabschlag, wie wird er berechnet, und wann lohnt eine Anpassung? Verständliche Erklärung mit Hinweisen zu Jahresabrechnung und Nachzahlung.

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Abschlag ist eine Vorauszahlung auf die erwarteten Stromkosten; er wird mit der Jahresabrechnung gegen den tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
  • Außerhalb der Grundversorgung richtet sich seine Höhe nach dem Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums oder dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden; machen Sie glaubhaft, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist, ist das angemessen zu berücksichtigen (§ 41b Abs. 3 EnWG).
  • In der Grundversorgung gilt eine entsprechende Regel (§ 13 StromGVV), und zu viel gezahlte Abschläge sind unverzüglich zu erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen.
  • Prüfen Sie den Abschlag nach Einzug, Änderung der Haushaltsgröße, neuen Großverbrauchern oder Preisänderungen.
  • Lesen Sie den Zähler ab und teilen Sie dem Versorger Ihren erwarteten Verbrauch mit, statt auf die nächste Jahresabrechnung zu warten.

Beim Strom zahlen die meisten Haushalte keinen einmaligen Betrag, sondern regelmäßige Teilbeträge, die man Abschläge nennt. Der Abschlag verteilt die erwarteten Kosten gleichmäßig über das Jahr. Am Ende steht die Jahresabrechnung, die zeigt, ob Sie zu viel oder zu wenig gezahlt haben. Dieser Leitfaden erklärt, wie der Abschlag zustande kommt, wie Sie ihn einschätzen und wann eine Anpassung sinnvoll ist. Konkrete Beträge nennen wir bewusst nicht, denn sie hängen von Ihrem Vertrag ab und ändern sich.

Was ist ein Abschlag?

Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf Ihren Stromverbrauch. Häufig wird der Verbrauch nur einmal im Jahr abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten, und der Lieferant muss Ihnen auf Wunsch auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten (§ 40b Abs. 1 EnWG). Deshalb legt er einen monatlichen Betrag fest, der auf einer Schätzung beruht. Wichtig zu verstehen: Der Abschlag ist keine endgültige Rechnung. Er wird später mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.

Wie kommt die Höhe zustande?

Grundlage ist meist der erwartete Jahresverbrauch. Außerhalb der Grundversorgung richtet sich die Höhe nach dem Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden; machen Sie glaubhaft, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist, ist das angemessen zu berücksichtigen (§ 41b Abs. 3 EnWG). Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung wird bei Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig (§ 41b Abs. 3 EnWG). Für die Grundversorgung gilt eine entsprechende Regel (§ 13 StromGVV). Bei Neukunden fragt der Versorger meist den geschätzten Verbrauch ab. Zusätzlich fließen die Preisbestandteile des Tarifs ein, also Arbeitspreis, Grundpreis und weitere Posten. Dann wird die voraussichtliche Jahressumme auf die Zahl der Abschläge verteilt.

  • Geschätzter Jahresverbrauch in Kilowattstunden
  • Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde
  • Grundpreis als fester Beitrag unabhängig vom Verbrauch
  • Gegebenenfalls Boni oder Gutschriften, die sich auswirken

Warum kann ein Abschlag zu hoch oder zu niedrig sein?

Ein zu niedriger Abschlag führt am Jahresende zu einer Nachzahlung. Ein zu hoher Abschlag führt zu einem Guthaben, das aber vorher gebundenes Geld bedeutet. Beides ist nicht ideal. Gründe für Abweichungen gibt es viele: Eine Änderung der Haushaltsgröße, neue Geräte, mehr Arbeit im Homeoffice, ein Auszug von Mitbewohnern oder eine Preisanpassung des Anbieters. Auch ein anderer Winter oder Sommer kann das Nutzungsverhalten verschieben.

Abschlag zu niedrig, zu hoch oder passend?

SituationFolgeWas Sie tun können
Zu niedrigNachzahlung zum JahresendeZählerstände prüfen und eine Anpassung nach oben anregen
Zu hochGuthaben; bis dahin ist Geld gebundenAktuelle Zählerstände melden und eine Anpassung nach unten beantragen
PassendKleine Differenz in der JahresabrechnungStand zwischendurch notieren und nach Änderungen prüfen

Wann sollten Sie den Abschlag überprüfen?

  • Nach einem Einzug, wenn der Verbrauch noch unklar ist
  • Nach einer Änderung der Haushaltsgröße
  • Nach der Anschaffung großer Verbraucher, zum Beispiel Wärmepumpe, Elektroauto oder Klimagerät
  • Nach einer Preisanpassung durch den Anbieter
  • Wenn die letzte Abrechnung eine deutliche Nachzahlung oder ein großes Guthaben ergab

Wie passen Sie den Abschlag an?

Zuerst sollten Sie Ihren aktuellen Verbrauch kennen. Lesen Sie den Zähler ab und vergleichen Sie den Stand mit dem Wert der letzten Abrechnung oder des letzten Termins. Hochgerechnet auf das Jahr erhalten Sie einen groben Eindruck. Wie Sie den Zähler richtig ablesen, steht im entsprechenden Leitfaden. Anschließend melden Sie dem Versorger Ihren neuen erwarteten Jahresverbrauch oder bitten um eine Neuberechnung. Viele Anbieter ermöglichen das im Kundenkonto, per Formular oder über den Kundenservice.

Der Versorger berechnet dann einen neuen Abschlag, den er Ihnen mitteilt. Prüfen Sie die Mitteilung und achten Sie darauf, ab wann der geänderte Betrag gilt. Ob eine Anpassung jederzeit möglich ist, richtet sich nach den Vertragsbedingungen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen die Begründung nicht schlüssig erscheint.

Ein hoher Abschlag ist nicht automatisch Sicherheit

Mancher Haushalt wählt bewusst einen hohen Abschlag, um Nachzahlungen zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, aber es bindet Geld, das Sie im Alltag brauchen könnten. In der Grundversorgung ist ein zu viel gezahlter Betrag unverzüglich zu erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen (§ 13 Abs. 3 StromGVV); bei anderen Verträgen lesen Sie in den Bedingungen nach, wie der Versorger damit verfährt. Ein sehr niedriger Abschlag birgt dagegen das Risiko, dass die Nachzahlung zum Jahresende überrascht. Ziel sollte ein Betrag sein, der Ihrem realistischen Verbrauch entspricht.

Der Abschlag und die Jahresabrechnung

In der Jahresabrechnung stellt der Versorger den tatsächlichen Verbrauch den geleisteten Abschlägen gegenüber. Die Differenz ist Ihre Nachzahlung oder Ihr Guthaben. Wie diese Rechnung aufgebaut ist, erklärt unser Leitfaden zum Lesen der Stromrechnung. Dort sehen Sie, welche Abschläge berücksichtigt wurden, welcher Zeitraum abgerechnet wurde und wie sich der neue Abschlag für die kommende Periode zusammensetzt.

Was tun, wenn die Zahlung Schwierigkeiten macht?

Geraten Sie in finanzielle Not, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Versorger. Viele Unternehmen bieten Lösungen wie Ratenzahlungen oder eine Anpassung der Abschläge an. Warten Sie nicht, bis Mahnungen eintreffen. Hilfe bieten zudem die Verbraucherzentrale und örtliche Beratungsstellen. Welche Rechte und Pflichten im Einzelnen gelten, richtet sich nach dem Vertrag und der aktuellen Rechtslage.

Praktische Tipps

  • Notieren Sie sich den Zählerstand in regelmäßigen Abständen.
  • Prüfen Sie Kontoauszüge, ob der richtige Betrag abgebucht wird.
  • Heben Sie Mitteilungen über Änderungen des Abschlags auf.
  • Bei Lastschrift sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.
  • Kontrollieren Sie nach Preisänderungen, ob der Abschlag mitgewachsen ist.

Weitere Informationen

Allgemeine Hinweise zur Abrechnung und zu Verbraucherrechten finden Sie bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag gibt Ihr Versorger. Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung. Regeln und Preise ändern sich, prüfen Sie daher stets den aktuellen Stand.

Beispielhafte Überlegung ohne konkrete Zahlen

Stellen Sie sich vor, Sie sind im Frühjahr eingezogen und haben Ihren Jahresverbrauch großzügig geschätzt. Nach einigen Monaten zeigt ein Vergleich Ihrer Zählerstände, dass der Verbrauch deutlich geringer ausfällt. In diesem Fall wäre ein niedrigerer Abschlag angemessen. Umgekehrt gilt: Ziehen Sie im Winter zusätzliche Geräte hinzu, kann sich der Bedarf erhöhen. Entscheidend ist, die Entwicklung zu beobachten und dem Versorger mitzuteilen, statt auf die nächste Jahresabrechnung zu warten.

Beachten Sie zudem, dass Preisänderungen den Abschlag beeinflussen können. Prüfen Sie nach einer Mitteilung des Anbieters, ob der neue Betrag zur geänderten Preisstruktur passt. Dokumentieren Sie Ihre Rückfragen und die Antworten, damit Sie bei Unstimmigkeiten Belege haben.

Häufige Fragen zum Abschlag

Muss ich den vorgeschlagenen Abschlag akzeptieren?

Der Versorger macht einen Vorschlag auf Grundlage Ihres Verbrauchs. Er richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch oder dem vergleichbarer Kunden; machen Sie glaubhaft, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist, ist das angemessen zu berücksichtigen (§ 41b Abs. 3 EnWG). Halten Sie ihn für unpassend, können Sie mit Begründung und Belegen eine Anpassung beantragen, zum Beispiel mit Ihren Zählerständen.

Was geschieht mit einem Guthaben?

Ein Guthaben aus der Jahresabrechnung wird üblicherweise erstattet oder mit künftigen Abschlägen verrechnet. Wie genau, regelt der Vertrag. Fragen Sie nach, wenn die Rechnung dazu keine Angaben macht.

Kann der Abschlag sich ändern?

Ja, etwa nach der Jahresabrechnung oder nach einer Preisanpassung. In der Grundversorgung kann der Abschlag nach einer Preisänderung um denselben Prozentsatz angepasst werden (§ 13 Abs. 2 StromGVV). Der Versorger muss die Änderung mitteilen, und Sie können sie prüfen.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Energieberatung. Diese Seite vergleicht keine Tarife, nennt keine Preise, reiht keine Anbieter und vermittelt keine Verträge. Gesetze, Preise und Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Auskünfte Ihres Versorgers und der aktuelle Gesetzestext.

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