Ratgeber

Stromanbieter wechseln: Schritt für Schritt

Stromanbieter wechseln: Vorbereitung, Antrag, Kündigung und Zählerstand Schritt für Schritt erklärt, mit Hinweisen auf Gesetz und offizielle Quellen.

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Anbieterwechsel bleiben Netz und Zähler gleich; geändert wird, wer Ihnen den Strom in Rechnung stellt.
  • Der technische Wechselvorgang muss binnen 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein (§ 20a Abs. 2 EnWG; für Strom nach Angabe der Bundesnetzagentur bereits seit dem 6. Juni 2025); das ändert nichts an den Kündigungsbedingungen Ihres Vertrags.
  • Der Wechsel darf nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein (§ 20a Abs. 3 EnWG), und der neue Lieferant muss unverzüglich in Textform bestätigen, ob und wann er liefern kann.
  • Prüfen Sie vor dem Antrag Laufzeit und Kündigungsfrist des alten Vertrags, damit Sie nicht zwei Verträge überschneidend bezahlen.
  • Verzögert sich ein Wechsel, kann die Ersatzversorgung greifen, die höchstens drei Monate dauert.

Ein Wechsel des Stromanbieters klingt aufwendiger, als er ist. Der Strom kommt weiterhin aus demselben Netz und über denselben Zähler; geändert wird lediglich, wer Ihnen die Lieferung in Rechnung stellt und zu welchen Konditionen. Wechselprozesse sind weitgehend standardisiert, und der neue Anbieter übernimmt viele Schritte für Sie. Diese Anleitung zeigt den Ablauf allgemein. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, und die Regeln im Detail können sich ändern.

Vorab: Ist ein Wechsel für Sie sinnvoll?

Ein Wechsel lohnt sich, wenn ein anderes Angebot besser zu Ihrem Bedarf passt. Das kann ein niedrigerer Gesamtpreis sein, aber ebenso eine kürzere Bindung, eine Preisgarantie oder Strom aus erneuerbaren Quellen. Prüfen Sie zuerst, was Ihr bisheriger Vertrag vorsieht, besonders Laufzeit und Kündigungsfrist. Mehr dazu im Leitfaden zu Kündigungsfristen. Die Grundversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV); die Bedingungen anderer Verträge stehen in den jeweiligen Unterlagen.

Schritt 1: Unterlagen bereitlegen

Halten Sie Ihre letzte Jahresabrechnung oder Ihre Vertragsunterlagen bereit. Dort finden Sie die Zählernummer, die Marktlokations-ID, den bisherigen Verbrauch und die Kundennummer. Diese Daten werden im Antrag abgefragt. Notieren Sie auch, wann Ihre Vertragslaufzeit endet.

  • Kundennummer und Name des bisherigen Anbieters
  • Zählernummer und gegebenenfalls Marktlokations-ID
  • Jahresverbrauch der letzten Abrechnung
  • Aktuelle Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Schritt 2: Wie wählen Sie ein passendes Angebot aus?

Legen Sie Angebote anhand Ihres eigenen Verbrauchs nebeneinander. Achten Sie nicht allein auf die Gesamtsumme des ersten Jahres, denn Boni und befristete Preise können das Bild verzerren. Wichtig sind Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Bedingungen für Boni. Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt der Ratgeber zu den Tarifbestandteilen. Diese Seite vergleicht keine Tarife und empfiehlt keinen Anbieter. Preise ändern sich häufig; prüfen Sie die Angaben deshalb vor dem Abschluss noch einmal beim Anbieter.

Schritt 3: Antrag beim neuen Anbieter stellen

Der Wechsel wird beim neuen Anbieter beantragt, meist online. Sie geben Ihre Daten, die Lieferstelle und den gewünschten Lieferbeginn an. Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig, bevor Sie bestätigen. Nach dem Abschluss erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung. Bewahren Sie diese auf. Fragen Sie nach, wenn etwas unklar bleibt, etwa zur Zahlungsweise oder zu Bedingungen eines Bonus. Haben Sie den Vertrag online, telefonisch, per Post oder an der Haustür geschlossen, können Sie ihn als Verbraucher in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§§ 312g, 355 BGB); die Frist beginnt nicht, bevor Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurden (§ 356 Abs. 3 BGB).

Wunschtermin und Kündigung

Sie können einen bestimmten Lieferbeginn wünschen, zum Beispiel das Ende der Vertragslaufzeit beim bisherigen Anbieter. Wählen Sie ihn bewusst, damit Sie nicht zwei Verträge überschneidend bezahlen. Nach Angabe der Bundesnetzagentur kündigt im Regelfall der neue Lieferant den bisherigen Vertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen; dafür braucht er Ihre Vollmacht. Der bisherige Lieferant muss Ihnen den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen (§ 41 Abs. 8 EnWG). Prüfen Sie dennoch, ob die Kündigung rechtzeitig und zum richtigen Termin erfolgt. Wer sicher gehen will, kann zusätzlich selbst kündigen und die Bestätigung sammeln.

Schritt 4: Was passiert im Hintergrund?

Nach Ihrem Antrag organisiert der neue Anbieter die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dem bisherigen Versorger. Sie müssen dafür in der Regel nichts weiter tun. Ihr Strom wird nicht abgestellt: Das Netz bleibt dasselbe, und selbst bei einer Verzögerung greift nach Angabe der Bundesnetzagentur die Ersatzversorgung. Technisch ändert sich am Zähler nichts, es sei denn, ein Austausch ist ohnehin vorgesehen.

Nach § 20a Abs. 2 EnWG darf das Wechselverfahren höchstens drei Wochen ab Zugang der Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber dauern, sofern kein späterer Liefertermin vereinbart ist, und ab dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Für Strom gilt der 24-Stunden-Wechsel nach Angabe der Bundesnetzagentur bereits seit dem 6. Juni 2025 (Festlegung vom 21. März 2024). Das betrifft nur den technischen Ablauf. Es bedeutet nicht, dass Ihr bisheriger Vertrag sofort endet: Die Kündigungsbedingungen Ihres Vertrags bleiben bestehen, und der Lieferbeginn richtet sich nach dem Termin, den Sie mit dem neuen Anbieter vereinbaren. Der neue Lieferant muss Ihnen unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnehmen kann (§ 20a Abs. 1 EnWG), und der Wechsel darf für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein (§ 20a Abs. 3 EnWG). Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage bei der Bundesnetzagentur.

Der Wechsel im Überblick

SchrittWer handeltHinweis
Antrag stellenSie, beim neuen AnbieterLieferbeginn bewusst wählen; Bestätigung aufbewahren
Bestätigung des TerminsNeuer LieferantUnverzüglich in Textform (§ 20a Abs. 1 EnWG)
Kündigung des alten VertragsNeuer Anbieter bei Vollmacht, sonst SieKündigungsbedingungen des alten Vertrags bleiben bestehen
Technischer WechselNetzbetreiber und LieferantenBinnen 24 Stunden, an jedem Werktag möglich (§ 20a Abs. 2 EnWG), ohne zusätzliche Kosten für Sie (§ 20a Abs. 3 EnWG)
Schlussrechnung und erste RechnungBisheriger und neuer AnbieterZählerstand, Zeitraum und Abschläge prüfen

Schritt 5: Zählerstand zum Wechseltermin

Zum Tag des Lieferwechsels wird ein Zählerstand benötigt. Oft fragt der bisherige Anbieter ihn ab oder schätzt ihn. Lesen Sie am besten selbst ab und halten Sie den Wert mit einem Foto fest. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Stand zum Wechselzeitpunkt abzulesen und an den Netz- oder Messstellenbetreiber sowie an den alten und den neuen Lieferanten zu senden. So stellen Sie sicher, dass der Verbrauch korrekt zwischen altem und neuem Anbieter abgegrenzt wird. Details dazu im Leitfaden zum Zählerstand.

Schritt 6: Schlussabrechnung und erste Rechnung prüfen

Der bisherige Anbieter erstellt eine Schlussrechnung für die Zeit bis zum Wechsel. Prüfen Sie Zählerstand, Zeitraum und geleistete Abschläge. Ein Guthaben sollte erstattet, eine Nachzahlung nachvollziehbar begründet sein. Auch die erste Abrechnung des neuen Anbieters sollten Sie kontrollieren. Stimmen Preis und Laufzeit mit der Bestätigung überein? Hilfe beim Lesen bietet der Leitfaden zur Stromrechnung.

Was passiert bei Problemen mit dem Wechsel?

Gelegentlich verzögert sich ein Wechsel, etwa wegen falscher Daten im Antrag oder weil ein Termin nicht eingehalten werden kann. In solchen Fällen wird die Versorgung fortgesetzt; bei einem verzögerten Wechsel kann die Ersatzversorgung greifen, die höchstens drei Monate dauert. Wird die gesetzliche Frist für das Wechselverfahren überschritten, können Sie von dem Lieferanten oder Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen; das Unternehmen muss beweisen, dass es die Verzögerung nicht zu vertreten hat (§ 20a Abs. 4 EnWG). Melden Sie sich zunächst beim neuen Anbieter und schildern Sie den Fall. Hilft das nicht, können Sie beim Unternehmen eine Verbraucherbeschwerde einlegen, die es innerhalb von vier Wochen beantworten muss (§ 111a EnWG). Hilft es der Beschwerde nicht ab, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen (§ 111b EnWG); das Verfahren ist für private Verbraucher kostenfrei. Beratung bietet unter anderem die Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen vor dem Wechsel

Wird der Strom unterbrochen?

Nein, ein Anbieterwechsel führt nicht zu einer Unterbrechung der Versorgung. Die Lieferung läuft über das Netz weiter.

Muss ein Techniker kommen?

In der Regel nicht. Der Zähler bleibt bestehen. Nur in Sonderfällen, etwa bei einem Zählerwechsel, kann ein Termin nötig sein.

Verliere ich einen Bonus beim alten Anbieter?

Das hängt von den Bedingungen ab. Manche Boni werden erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit gewährt. Schauen Sie in Ihre Unterlagen und fragen Sie im Zweifel nach.

Checkliste zum Abschluss

  • Vertragsende und Kündigungsfrist des alten Vertrags geprüft
  • Angebote anhand von Verbrauch und Konditionen geprüft
  • Antrag mit korrekten Daten gestellt
  • Bestätigung des neuen Anbieters gespeichert
  • Kündigung beim alten Anbieter geklärt
  • Zählerstand zum Wechseltermin dokumentiert
  • Schlussrechnung und erste Rechnung geprüft

Quellen

Allgemeine Informationen zu Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale. Verbindlich für Ihren Fall sind Ihr Vertrag und die Auskünfte Ihrer Anbieter. Da sich Regeln und Preise ändern können, sollten Sie aktuelle Angaben stets direkt bei diesen Stellen prüfen.

Nach dem Wechsel: Unterlagen und Kontrolle

Ist der Wechsel vollzogen, sortieren Sie Ihre Unterlagen. Heften Sie Bestätigung, Vertragszusammenfassung und Allgemeine Geschäftsbedingungen des neuen Anbieters gemeinsam ab. Notieren Sie sich Kundennummer, Beginn der Laufzeit und das Ende der Preisgarantie. Legen Sie einen Erinnerungstermin für den nächsten Vergleich an.

Prüfen Sie in den ersten Wochen Ihr Konto, ob die Abschläge wie vereinbart abgebucht werden und ob der alte Anbieter keine weiteren Abbuchungen mehr vornimmt. Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie beide Anbieter und schildern Sie den Sachverhalt. Bei unberechtigten Abbuchungen kann eine Rückbuchung über Ihre Bank in Betracht kommen; Bedingungen und Fristen nennt Ihre Bank. Klären Sie zuerst den Sachverhalt und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Energieberatung. Diese Seite vergleicht keine Tarife, nennt keine Preise, reiht keine Anbieter und vermittelt keine Verträge. Gesetze, Preise und Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Auskünfte Ihres Versorgers und der aktuelle Gesetzestext.

Alle Ratgeber