Ratgeber
Strom anmelden beim Einzug: Ablauf und Checkliste
So melden Sie Strom beim Einzug an: Ablauf, nötige Angaben und eine Checkliste, damit Sie von Beginn an versorgt sind und keine Lücke entsteht.
Das Wichtigste in Kürze
- Entnehmen Sie Strom ohne Vertrag, kommt nach Angabe der Bundesnetzagentur ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande; die Entnahme ist ihm unverzüglich in Textform mitzuteilen (§ 2 Abs. 2 StromGVV).
- Einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung können Sie nach Angabe der Bundesnetzagentur in der Regel schon vor dem Einzug abschließen; rückwirkend lässt sich die Strombelieferung keinem anderen Lieferanten zuordnen.
- Für die Anmeldung brauchen Sie meist Zählernummer, Einzugsdatum, geschätzten Jahresverbrauch und Bankverbindung.
- Lesen Sie am Einzugstag den Zählerstand ab und fotografieren Sie Zähler und Anzeige.
- Diese Seite vergleicht keine Tarife und nennt keine Preise; maßgeblich sind die Unterlagen Ihres Anbieters.
Ein Umzug bringt viele Aufgaben mit sich, und die Stromversorgung gehört zu den wichtigsten. Wer in eine neue Wohnung oder ein Haus zieht, sollte sich frühzeitig darum kümmern, wie der Strom künftig geliefert wird. Dieser Leitfaden erklärt allgemein, wie die Anmeldung abläuft, welche Angaben Sie bereithalten sollten und woran Sie denken müssen. Er ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind immer Ihr eigener Vertrag und die Auskünfte Ihres Versorgers.
Warum ist die Anmeldung wichtig?
Strom läuft nicht automatisch auf Ihren Namen. Entnehmen Sie Strom, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, werden Sie nach Angabe der Bundesnetzagentur vom Grundversorger beliefert, und ein Grundversorgungsvertrag kommt schon durch die Entnahme zustande, etwa durch das Einschalten des Lichts. Diese Entnahme ohne Vertrag müssen Sie dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Die Grundversorgung ist eine Auffanglösung, die dafür sorgt, dass niemand ohne Strom bleibt. Ob sie für Sie günstig ist, hängt von den aktuellen Preisen ab, die wir hier nicht nennen. Wer sich selbst kümmert, kann den Anbieter bewusst auswählen und den Vertrag zum Einzugstermin starten lassen.
Schritt 1: Was müssen Sie über die neue Wohnung wissen?
Bevor Sie einen Tarif auswählen, sollten Sie einige Dinge klären. Fragen Sie den Vormieter, den Vermieter oder die Hausverwaltung, ob es einen Stromzähler in der Wohnung gibt und wo er sich befindet. In Mehrfamilienhäusern hängen die Zähler häufig im Keller oder im Treppenhaus. Notieren Sie die Zählernummer und, wenn vorhanden, die sogenannte Marktlokations-ID. Diese Kennung identifiziert die Entnahmestelle eindeutig und steht auf der Rechnung des Vormieters oder auf dem Zähler beziehungsweise in den Unterlagen des Netzbetreibers.
- Adresse der neuen Wohnung inklusive Etage und Lage
- Zählernummer und gegebenenfalls Marktlokations-ID
- Einzugsdatum laut Mietvertrag oder Übergabe
- Ihre Kontaktdaten und Bankverbindung für den Abschlag
Angaben für die Anmeldung auf einen Blick
| Angabe | Wo Sie sie finden | Wozu sie dient |
|---|---|---|
| Zählernummer | Auf dem Zähler, häufig auf einem Typenschild | Identifiziert das Gerät |
| Marktlokations-ID | Rechnung des Vormieters, Unterlagen des Netzbetreibers | Identifiziert die Entnahmestelle eindeutig |
| Einzugsdatum | Mietvertrag oder Übergabe | Bestimmt den gewünschten Lieferbeginn |
| Geschätzter Jahresverbrauch | Alte Rechnungen, sonst Haushaltsgröße und Geräte | Grundlage für die Höhe des Abschlags |
| Bankverbindung | Ihre eigenen Unterlagen | Zahlung der Abschläge |
Schritt 2: Den Verbrauch grob einschätzen
Für den Vertragsabschluss wird meist ein geschätzter Jahresverbrauch abgefragt. Er beeinflusst die Höhe der monatlichen Abschläge. Orientieren Sie sich an der Zahl der Personen im Haushalt, an der Wohnungsgröße und an Ihren Geräten. Haben Sie noch Rechnungen aus der alten Wohnung, bieten diese einen guten Anhaltspunkt. Ist der Wert unsicher, können Sie ihn später beim Versorger anpassen lassen. Zu hoch angesetzte Abschläge binden unnötig Geld, zu niedrige führen zu einer Nachzahlung.
Schritt 3: Wie wählen Sie ein Angebot aus?
Wenn Sie Angebote nebeneinanderlegen, etwa anhand der Unterlagen von Anbietern oder auf einer Vergleichsseite, achten Sie nicht nur auf den Gesamtpreis im ersten Jahr, sondern auf Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und mögliche Boni. Mehr dazu im Ratgeber zu den Tarifbestandteilen. Diese Seite vergleicht keine Tarife und empfiehlt keinen Anbieter. Preise ändern sich laufend, deshalb nennen wir hier bewusst keine Beträge. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer direkt beim Anbieter.
Schritt 4: Den Vertrag abschließen
Der Abschluss erfolgt üblicherweise online über ein Formular. Sie geben Ihre persönlichen Daten, die Lieferadresse, den gewünschten Lieferbeginn und die Zahlungsart an. Wählen Sie als Lieferbeginn den Tag Ihres Einzugs. Lesen Sie die Vertragsbedingungen, die Preisangaben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie bestätigen. Nach dem Abschluss erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung per E-Mail. Bewahren Sie diese auf, denn sie ist Ihr Nachweis über die vereinbarten Konditionen. Eine kurze Vertragszusammenfassung mit den wichtigsten Bedingungen schreibt § 41 Abs. 4 EnWG vor; nach der gesetzlichen Formulierung erhalten Sie sie innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsschluss. Bei Verträgen mit dynamischen Stromtarifen und bei Festpreisverträgen nach § 41a EnWG ist eine solche Zusammenfassung schon vor dem Abschluss bereitzustellen (§ 41a Abs. 7 EnWG).
Schritt 5: Zählerstand am Einzugstag festhalten
Lesen Sie am Tag des Einzugs den Zählerstand ab und machen Sie zur Sicherheit ein Foto, auf dem Zählernummer und Anzeige gut erkennbar sind. So lässt sich später sauber abgrenzen, was der Vormieter und was Sie verbraucht haben. Wie das genau geht, erklärt unser Leitfaden zum Ablesen und Dokumentieren des Zählerstands. Geben Sie den Stand an Ihren neuen Versorger weiter, sobald dieser danach fragt oder wenn Sie ihn in Ihrem Kundenkonto eintragen können.
Schritt 6: Abschlag prüfen
Der Versorger legt einen monatlichen Abschlag fest, der auf Ihrem geschätzten Verbrauch beruht. Kontrollieren Sie, ob er zu Ihrem tatsächlichen Verhalten passt. Was ein Abschlag ist und wie Sie ihn anpassen, lesen Sie im Leitfaden zum Abschlag. Richten Sie das Lastschriftmandat nur ein, wenn Sie den Betrag nachvollziehen können, und behalten Sie Ihre Kontoauszüge im Blick.
Checkliste für den Einzug
- Zähler und Zählernummer in der neuen Wohnung gefunden
- Geschätzten Jahresverbrauch festgelegt
- Angebote geprüft und Vertragsbedingungen gelesen
- Vertrag mit Lieferbeginn zum Einzugstag abgeschlossen
- Bestätigung des Anbieters gespeichert
- Zählerstand am Einzugstag abgelesen und fotografiert
- Zählerstand an den Versorger gemeldet
- Abschlag geprüft und Bankverbindung hinterlegt
- Alten Vertrag am bisherigen Wohnort zum Auszug abgemeldet
Welche Stolpersteine gibt es?
Ein klassischer Fehler ist, die Anmeldung zu spät zu erledigen. Dann läuft die Versorgung zunächst über den Grundversorger, bis Sie einen anderen Vertrag abschließen; ein später geschlossener Vertrag gilt nach Angabe der Bundesnetzagentur nur für die Zukunft, nicht für die Zeit in der Grundversorgung. Das sichert die Belieferung, doch es gelten Preise und Bedingungen des Grundversorgers und nicht die eines Tarifs, den Sie aktiv gewählt hätten. Ein weiterer Stolperstein sind falsche Angaben zur Zählernummer oder zur Lieferadresse, die zu Rückfragen und Verzögerungen führen können. Prüfen Sie Ihre Eingaben deshalb vor dem Absenden. Auch ein Tippfehler im Namen oder im Einzugsdatum kann den Start der Lieferung verzögern.
Wenn Sie eine Wohnung mit einem Vorauszahlungszähler oder mit besonderen Messeinrichtungen beziehen, fragen Sie vorab beim Vermieter oder beim Netzbetreiber nach. In manchen Gebäuden ist der Strom über den Vermieter organisiert oder pauschal in der Miete enthalten. Dann ist keine eigene Anmeldung nötig. Klären Sie das am besten schon bei der Wohnungsübergabe und lassen Sie sich die Regelung schriftlich bestätigen.
Wo Sie verlässliche Informationen finden
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten in der Energieversorgung bieten die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale. Für alles, was Ihren konkreten Vertrag betrifft, ist der Vertrag selbst und der Kundenservice Ihres Versorgers die richtige Quelle. Regeln und Preise ändern sich im Lauf der Zeit; verlassen Sie sich deshalb nicht auf veraltete Angaben, sondern prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei den genannten Stellen.
Wer die Schritte der Reihe nach abarbeitet, vermeidet Lücken in der Versorgung und unnötige Mehrkosten. Nehmen Sie sich vor dem Umzug einen Moment Zeit, die Checkliste durchzugehen. Sie sparen sich damit später Ärger und haben von Anfang an Klarheit über Ihren Vertrag, Ihren Zählerstand und Ihre monatliche Belastung.
Notieren Sie sich außerdem das Datum Ihres Einzugs und den Zählerstand, damit Sie beides beim Vertragsabschluss und bei Rückfragen schnell zur Hand haben.
Ergänzende Hinweise für besondere Situationen
Nicht jeder Einzug verläuft gleich. Beziehen Sie einen Neubau, kann es sein, dass die Entnahmestelle erst angelegt und der Zähler gesetzt werden muss. Ansprechpartner sind dann der Bauherr oder die Hausverwaltung sowie der zuständige Netzbetreiber. Planen Sie hier mehr Vorlauf ein, damit zum Einzug tatsächlich Strom fließt. Ziehen mehrere Personen ein, überlegen Sie, wer Vertragspartner wird, und halten Sie die Aufteilung der Kosten untereinander fest.
Auch wer nur befristet wohnt, etwa zur Untermiete oder in einer möblierten Wohnung, sollte nachfragen, ob der Strom ohnehin über den Vermieter läuft. In diesem Fall ist eine eigene Anmeldung oft überflüssig, und es genügt, die Abrechnung der Nebenkosten zu verstehen. Nutzen Sie den Übergabetermin, um offene Fragen zu klären, und notieren Sie Namen und Datum der Auskünfte.
Schließlich lohnt es sich, ein Dokument mit allen wichtigen Stromdaten anzulegen: Anbieter, Kundennummer, Zählernummer, Einzugsstand, Vertragsbeginn und Kontaktwege. Dieses Blatt erleichtert jede spätere Anfrage und den Wechsel zu einem anderen Tarif.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur: Grundversorgung: Grundversorger, Vertragsschluss durch Entnahme, Kündigungsfrist von zwei Wochen, Preisänderungen
- § 2 StromGVV: Vertragsschluss: Grundversorgungsvertrag, Entnahme ohne Vertrag, Angaben zu Preisen
- § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern: Vertragsinhalt, Vertragszusammenfassung, Preisänderung und Kündigungsrecht
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel: 24-Stunden-Wechsel, Kündigungsbedingungen bleiben bestehen, Wechsel kostenfrei
- § 41a EnWG: dynamische Stromtarife und Festpreisverträge: Vertragszusammenfassung vor Abschluss bei dynamischen Tarifen und Festpreisverträgen
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Energieberatung. Diese Seite vergleicht keine Tarife, nennt keine Preise, reiht keine Anbieter und vermittelt keine Verträge. Gesetze, Preise und Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Auskünfte Ihres Versorgers und der aktuelle Gesetzestext.