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Grundversorgung oder Sondertarif: Die Unterschiede

Grundversorgung oder Sondertarif? Wir erklären, wie beide Vertragsarten funktionieren, wo die Unterschiede liegen und worauf Sie achten sollten.

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Standardversorgung für Haushalte; Grundversorger ist, wer im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 EnWG).
  • Ein Grundversorgungsvertrag kann nach Angabe der Bundesnetzagentur durch die bloße Stromentnahme entstehen und ist mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 StromGVV).
  • Ein Sondertarif ist ein aktiv abgeschlossener Vertrag außerhalb der Grundversorgung mit eigenen Bedingungen.
  • Die Ersatzversorgung ist eine Notversorgung, die höchstens drei Monate dauert, und von der Grundversorgung zu unterscheiden.
  • Welche Vertragsart günstiger ist, hängt von den aktuellen Preisen ab; diese Seite nennt keine Preise und vergleicht keine Tarife.

Wer Strom bezieht, steht grundsätzlich vor einer Wahl: Entweder die Versorgung läuft über die Grundversorgung, oder man schließt einen individuellen Vertrag, den man häufig als Sondertarif bezeichnet. Beide Wege führen zu Strom aus der Steckdose, unterscheiden sich aber in Vertragsform, Flexibilität und Konditionen. Dieser Leitfaden gibt eine allgemeine Orientierung. Er ist keine Rechtsberatung, und die genauen Regeln sowie alle Preise können sich ändern.

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist eine gesetzlich geregelte Standardversorgung für Haushaltskunden (§ 36 EnWG). Zuständig ist in jedem Netzgebiet ein bestimmter Anbieter, der Grundversorger. Das ist das Unternehmen, das im jeweiligen Gebiet die meisten Haushaltskunden beliefert; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest und veröffentlicht das Ergebnis im Internet. Welches Unternehmen das bei Ihnen ist, erfahren Sie daher über Ihren Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur führt dazu keine bundesweite Liste.

Der Sinn dieser Konstruktion ist Sicherheit: Wer in eine Wohnung einzieht und Strom entnimmt, ohne einen anderen Vertrag zu haben, wird automatisch durch den Grundversorger beliefert. Niemand soll ohne Strom bleiben, nur weil er sich noch nicht um einen Vertrag gekümmert hat. Fällt ein anderer Anbieter aus oder verzögert sich ein Wechsel, kann die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG greifen. Sie ist von der Grundversorgung zu unterscheiden: Nach Angabe der Bundesnetzagentur ist sie eine gesetzlich angeordnete Notversorgung ohne Vertragsschluss, die höchstens drei Monate dauert. Sie endet früher, sobald die Belieferung auf einem eigenen Liefervertrag beruht (§ 38 Abs. 4 EnWG), und Sie können während der Ersatzversorgung jederzeit einen neuen Lieferanten wählen. Der Grundversorger darf seine Ersatzversorgungspreise zum 1. und 15. eines Monats ändern; die Preise der letzten sechs Monate müssen auf seiner Internetseite abrufbar sein. Die genauen Voraussetzungen regelt das Gesetz, und sie können sich ändern.

Typische Merkmale der Grundversorgung

  • Der Vertrag kommt nach Angabe der Bundesnetzagentur schon durch die Stromentnahme zustande, auch ohne Unterschrift.
  • Sie können ihn mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform kündigen (§ 20 StromGVV); eine feste Mindestlaufzeit gibt es nicht.
  • Der Grundversorger veröffentlicht seine allgemeinen Preise. Änderungen werden nur zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vorher erfolgen muss; Sie können dann ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 5 StromGVV).
  • Der Grundversorger darf ordentlich nur kündigen, soweit für ihn keine Pflicht zur Grundversorgung besteht, etwa weil ihm die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist (§ 20 Abs. 1 StromGVV, § 36 Abs. 1 EnWG); fristlos kann er nur in besonderen Fällen kündigen, etwa wenn die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der Versorgung wiederholt vorliegen (§ 21 StromGVV).

Die Grundversorgung ist also kurzfristig kündbar. Ob sie günstiger oder teurer ist als ein aktiv gewählter Vertrag, hängt von den aktuellen Preisen beider Seiten ab; pauschale Aussagen sind hier nicht möglich.

Was ist ein Sondertarif?

Als Sondertarif bezeichnet man einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung. Sie schließen ihn aktiv ab, entweder beim örtlichen Versorger oder bei einem anderen Anbieter. Der Vertrag wird individuell vereinbart und enthält eigene Bedingungen zu Laufzeit, Preisen, Kündigung und Zusatzleistungen. Viele Anbieter werben mit Boni, Preisgarantien oder Ökostrom-Optionen.

Die Vielfalt ist groß: Es gibt Tarife mit kurzer und mit längerer Bindung, Tarife mit festen Preisbestandteilen für einen bestimmten Zeitraum und solche mit Schwerpunkt auf Strom aus erneuerbaren Quellen. Welche Merkmale ein Tarif tatsächlich hat, steht in der Vertragszusammenfassung und in den Geschäftsbedingungen. Verlassen Sie sich nicht allein auf Werbeaussagen.

Wie unterscheiden sich beide im Überblick?

Grundversorgung und Sondertarif im Überblick

MerkmalGrundversorgungSondertarif
Wie entsteht der Vertrag?Nach Angabe der Bundesnetzagentur schon durch die StromentnahmeDurch aktiven Abschluss; Verträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung bedürfen der Textform (§ 41b Abs. 1 EnWG)
Kündigung durch den KundenFrist von zwei Wochen, Textform (§ 20 StromGVV)Nach Vertrag; der Lieferant muss eine Kündigung binnen einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG)
PreisänderungenNur zum Monatsbeginn nach öffentlicher Bekanntgabe, mindestens sechs Wochen vorher (§ 5 StromGVV)Nach Vertrag; bei Haushaltskunden Mitteilung spätestens einen Monat vorher, Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden der Änderung (§ 41 Abs. 5 EnWG)
LaufzeitKeine feste MindestlaufzeitMöglich; eine Erstlaufzeit über zwei Jahre ist in Geschäftsbedingungen unwirksam (§ 309 Nr. 9 BGB)

Vertragsabschluss

In der Grundversorgung entsteht das Vertragsverhältnis häufig automatisch, im Sondertarif durch bewusste Entscheidung und Bestätigung. Dadurch haben Sie im Sondertarif mehr Kontrolle darüber, was vereinbart wird.

Laufzeit und Kündigung

Die Grundversorgung gilt als flexibel. Sondertarife können dagegen eine Erstlaufzeit haben. Für Verbraucherverträge in Geschäftsbedingungen gilt: Eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren ist unwirksam, und eine stillschweigende Verlängerung ist nur wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar bleibt (§ 309 Nr. 9 BGB). Lesen Sie deshalb genau, wie lang die Bindung ist und welche Kündigungsfrist gilt. Unser Leitfaden zu Kündigungsfristen erklärt die Grundbegriffe.

Preisgestaltung

Beide Vertragsarten setzen sich aus ähnlichen Preisbestandteilen zusammen, nämlich einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Unterschiede entstehen bei der Höhe, bei Boni und bei Garantien. Preisgarantien können in Sondertarifen vereinbart sein, jeweils mit eigenem Umfang und eigener Dauer. Was genau garantiert wird, regeln die Vertragsbedingungen.

Service und Zusatzleistungen

Manche Sondertarife bieten zum Beispiel Ökostrom, Online-Kundenkonten oder Bündelangebote. Die Grundversorgung konzentriert sich auf die reine Belieferung. Ob Zusatzleistungen für Sie einen Wert haben, hängt von Ihren Prioritäten ab.

Wann kann die Grundversorgung sinnvoll sein?

Es gibt Situationen, in denen die Grundversorgung eine gute Übergangslösung ist. Wenn Sie kurzfristig umgezogen sind und noch keinen Tarif gewählt haben, überbrückt sie die Zeit. Auch wenn Sie nicht wissen, wie lange Sie in einer Wohnung bleiben, kann die Flexibilität einen Wert haben. Wer dagegen langfristig in derselben Wohnung bleibt und den Vertrag gelegentlich prüft, kann prüfen, ob ein aktiv gewählter Sondertarif zu seinen Wünschen passt, weil er Konditionen selbst bestimmen kann.

Worauf Sie bei einem Wechsel achten sollten

  • Welchen Tarif haben Sie derzeit? Der Name steht auf Ihrer Rechnung oder im Kundenkonto.
  • Gibt es eine Mindestlaufzeit oder eine Kündigungsfrist, die Sie beachten müssen?
  • Wie lange gilt eine eventuelle Preisgarantie, und was deckt sie ab?
  • Wie wird ein Bonus gewährt, und unter welchen Bedingungen entfällt er?
  • Wie ist die Zahlungsweise geregelt, etwa Lastschrift oder Überweisung?

Ein Wechsel aus der Grundversorgung in einen Sondertarif ist ein normaler Vorgang. Den Wechselprozess übernimmt in der Regel der neue Anbieter für Sie, sodass die Versorgung nicht unterbrochen wird. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Leitfaden zum Anbieterwechsel.

Welche Missverständnisse gibt es?

Manche Menschen glauben, die Grundversorgung sei grundsätzlich schlechter oder sogar unzuverlässiger. Das stimmt nicht: Die physische Lieferung über das Netz hängt nicht davon ab, ob Sie grundversorgt sind oder einen Sondertarif haben, denn das Netz betreibt der Netzbetreiber und nicht der Lieferant. Der Tarif bestimmt nur, wer Ihnen den Strom in Rechnung stellt und zu welchen Bedingungen. Umgekehrt ist ein Sondertarif nicht automatisch besser, nur weil er beworben wird. Bonusversprechen, die nur im ersten Jahr wirken, können das Bild verzerren.

Verlässliche Quellen

Allgemeine Erläuterungen zu Verbraucherrechten bieten die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale. Für Ihren konkreten Fall sind der eigene Vertrag und der Kundenservice Ihres Versorgers maßgeblich. Da sich Preise und Regeln ändern können, sollten Sie Angaben stets mit aktuellen Quellen abgleichen. Dieser Text vermittelt Grundwissen und ersetzt weder eine individuelle Beratung noch die Prüfung Ihrer Unterlagen.

Entscheidungshilfe in der Praxis

Stellen Sie sich einige einfache Fragen, um die für Sie passende Vertragsart zu finden. Wie lange werden Sie voraussichtlich in der Wohnung bleiben? Wie wichtig ist Ihnen Planungssicherheit gegenüber Flexibilität? Sind Sie bereit, Ihren Vertrag ein- bis zweimal im Jahr zu überprüfen? Wer Aufwand scheut und seine Ruhe haben möchte, sollte besonders auf Preisgarantie und Verlängerungsregeln achten, denn gerade hier entstehen Überraschungen.

Hilfreich ist es, die eigene Rechnung neben ein aktuelles Angebot zu legen und Posten für Posten zu vergleichen. So erkennen Sie, ob Ihre jetzige Versorgung wirklich teurer ist oder ob der Unterschied nur auf den ersten Blick besteht. Berücksichtigen Sie dabei Boni getrennt vom laufenden Preis.

Und denken Sie daran: Eine Entscheidung ist nicht endgültig. Sie können später wechseln, sobald sich Ihre Lebenslage oder der Markt ändert. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Konditionen kennen und Fristen im Blick behalten.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Energieberatung. Diese Seite vergleicht keine Tarife, nennt keine Preise, reiht keine Anbieter und vermittelt keine Verträge. Gesetze, Preise und Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Auskünfte Ihres Versorgers und der aktuelle Gesetzestext.

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