Ratgeber
Die Stromrechnung lesen und verstehen
Stromrechnung verstehen: Aufbau, Verbrauch, Preisbestandteile, Abschläge und Nachzahlung. So prüfen Sie Ihre Abrechnung Schritt für Schritt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Rechnungen folgen einem ähnlichen Aufbau: Kopfdaten, Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preisbestandteile, Abschläge und neuer Abschlag.
- Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz von Anfangs- und Endstand; prüfen Sie, ob Werte gemessen oder geschätzt sind.
- Verbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis ergibt die Kosten; bei Preisänderungen im Zeitraum erscheinen mehrere Zeilen.
- In der Grundversorgung sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen (§ 13 StromGVV).
- Bei Fehlern wenden Sie sich schriftlich an den Versorger; für Streitfälle gibt es die Schlichtungsstelle Energie.
Die Stromrechnung wirkt auf viele Menschen unübersichtlich. Zahlen, Abkürzungen und Zeiträume reihen sich aneinander, und am Ende steht ein Betrag, der überraschen kann. Dabei folgen die meisten Rechnungen einem ähnlichen Aufbau. Wer ihn kennt, kann Abrechnung und Abschläge nachvollziehen und Fehler erkennen. Dieser Leitfaden erklärt die typischen Bestandteile. Er nennt keine Beträge und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren Fall gelten Ihre Rechnung, Ihr Vertrag und die Auskünfte Ihres Versorgers.
Was steht in den Kopfdaten?
Ganz oben finden Sie Angaben zur Identifikation: Kundennummer, Vertragsnummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum. Ebenfalls dort steht die Lieferstelle, also die Adresse, für die abgerechnet wird. Prüfen Sie, ob Name und Anschrift stimmen. Notieren Sie Kunden- und Vertragsnummer, denn Sie benötigen sie bei jeder Anfrage an den Kundenservice.
Welcher Zeitraum wird abgerechnet?
Die Rechnung bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum. Er beginnt und endet an bestimmten Tagen, die auf der Rechnung ausgewiesen sind. Bei Vertragsbeginn oder -ende kann er kürzer oder länger als ein Jahr sein. Kontrollieren Sie, ob der Zeitraum zu Ihrem Vertragsverlauf passt und ob lückenlos abgerechnet wurde.
Wie ergibt sich der Verbrauch?
Hier steht der Anfangsstand und der Endstand Ihres Zählers. Die Differenz ist Ihr Verbrauch in Kilowattstunden. Prüfen Sie, ob die Stände mit Ihren eigenen Notizen übereinstimmen. Wichtig ist auch der Hinweis, ob die Werte abgelesen, vom Netzbetreiber übermittelt oder geschätzt wurden. Der Lieferant muss in der Rechnung angeben, wie der Zählerstand ermittelt wurde; eine Schätzung muss er ausdrücklich und optisch hervorgehoben kennzeichnen und Grund und Faktoren nennen (§ 40 Abs. 2 Nr. 6, § 40a EnWG). Sind sie falsch, können Sie einen eigenen, belegten Stand melden und eine Korrektur verlangen. Wie Sie richtig ablesen, steht im Leitfaden zum Zählerstand.
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Üblich sind Arbeitspreis, Grundpreis und weitere Bestandteile, die die Rechnung aufschlüsselt. Der Arbeitspreis wird mit dem Verbrauch multipliziert. Der Grundpreis fällt zeitanteilig an. Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Netzentgelte muss der Lieferant in der Rechnung gesondert ausweisen, soweit sie in die Preise einfließen (§ 40 Abs. 3 EnWG). Wenn sich Preise während des Abrechnungszeitraums geändert haben, wird die Rechnung in Teilzeiträume aufgeteilt. Dann sehen Sie mehrere Zeilen mit unterschiedlichen Preisen. Das ist normal und soll sicherstellen, dass jeder Zeitraum mit dem damals geltenden Preis berechnet wird.
- Verbrauch mal Arbeitspreis ergibt den verbrauchsabhängigen Teil
- Grundpreis ergibt den festen Teil
- Steuern und Abgaben werden ausgewiesen
- Boni oder Gutschriften mindern den Betrag, falls vereinbart
Die Zusammensetzung des Strompreises
Viele Rechnungen zeigen zusätzlich, wie sich der Preis aus verschiedenen Anteilen zusammensetzt, etwa aus Beschaffung und Vertrieb, Netznutzung und staatlich veranlassten Bestandteilen. Das hilft zu verstehen, welche Teile der Anbieter beeinflussen kann und welche nicht. In der Grundversorgung sind Belastungen wie Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Netzentgelte in den allgemeinen Preisen gesondert auszuweisen (§ 2 Abs. 3 StromGVV). Eine solche Darstellung ist informativ, ersetzt aber nicht die Betrachtung der Gesamtkosten.
Abschläge und Saldo
Dann folgt die Gegenüberstellung: Den tatsächlichen Kosten stehen die geleisteten Abschläge gegenüber. Die Differenz ist entweder ein Guthaben zu Ihren Gunsten oder eine Nachzahlung. In der Grundversorgung ist ein Guthaben unverzüglich zu erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen (§ 13 Abs. 3 StromGVV). Kontrollieren Sie, ob alle Abschläge berücksichtigt wurden. Fehlt einer, kann dies an einer Rücklastschrift oder einem Buchungsfehler liegen. Mehr zum Verständnis der Teilzahlungen finden Sie im Leitfaden zum Abschlag.
Der neue Abschlag
Am Ende teilt der Versorger oft den neuen Abschlag für den kommenden Zeitraum mit. Er beruht auf dem festgestellten Verbrauch. Prüfen Sie, ob er zu Ihrer Situation passt, und ändern Sie ihn bei Bedarf. Haben sich Haushalt oder Nutzung verändert, können Sie eine Neuberechnung anregen.
Weitere Hinweise auf der Rechnung
Nach § 40 Abs. 2 EnWG muss die Rechnung unter anderem Vertragsdauer und geltende Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist, die Kontaktdaten des Lieferanten, die Schlichtungsstelle mit Anschrift und den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur nennen; den Energieträgermix geben Stromlieferanten in oder mit der Rechnung an (§ 42 Abs. 1 EnWG). Lesen Sie diese Abschnitte, denn sie nennen Rechte und Kontaktwege. Auch Hinweise auf Preisänderungen können dort stehen. Mehr zu Fristen im Leitfaden zu Kündigungsfristen.
Die Rechnung im Überblick
| Abschnitt | Was dort steht | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Kopfdaten | Kundennummer, Vertragsnummer, Rechnungsdatum, Lieferstelle | Name und Anschrift korrekt? Nummern für Rückfragen notieren |
| Abrechnungszeitraum | Beginn und Ende der abgerechneten Zeit | Passt er zum Vertragsverlauf, lückenlos? |
| Zählerstände und Verbrauch | Anfangs- und Endstand, Verbrauch in kWh | Mit eigenen Notizen und Fotos abgleichen; geschätzt oder gemessen? |
| Preisbestandteile | Arbeitspreis, Grundpreis, Steuern, Abgaben | Preise mit der Vertragsbestätigung abgleichen |
| Abschläge und Saldo | Geleistete Abschläge, Guthaben oder Nachzahlung | Alle Abschläge berücksichtigt? |
| Neuer Abschlag | Betrag für den kommenden Zeitraum | Passt er zu Ihrem Verbrauch? |
Wie prüfen Sie die Rechnung?
- Name, Adresse und Kundennummer kontrollieren
- Abrechnungszeitraum mit dem Vertragsverlauf abgleichen
- Zählerstände mit eigenen Notizen und Fotos vergleichen
- Prüfen, ob Werte geschätzt oder gemessen wurden
- Preise mit der Vertragsbestätigung abgleichen
- Abschläge zählen und mit dem Konto vergleichen
- Nachzahlung oder Guthaben nachvollziehen
Was tun, wenn etwas nicht stimmt?
Erkennen Sie einen Fehler, wenden Sie sich zeitnah schriftlich an den Versorger und schildern Sie den Sachverhalt. Fügen Sie Fotos und Belege bei. Notieren Sie das Datum Ihrer Mitteilung. Bezeichnen Sie Ihr Schreiben als Verbraucherbeschwerde; das Unternehmen muss innerhalb von vier Wochen antworten (§ 111a EnWG). Hilft es nicht ab, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen, deren Verfahren für private Verbraucher kostenfrei ist (§ 111b EnWG); Beratung bietet unter anderem die Verbraucherzentrale. Informationen zu Rechten und Verfahren bieten die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale. In der Grundversorgung berechtigen Einwände gegen eine Rechnung nur in engen Fällen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, etwa bei der ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers (§ 17 Abs. 1 StromGVV); lassen Sie sich deshalb beraten, bevor Sie Zahlungen zurückhalten.
Tipps für den Alltag
Heben Sie Rechnungen geordnet auf. Legen Sie eine Mappe oder einen digitalen Ordner pro Jahr an. So erkennen Sie Entwicklungen im Verbrauch und können Tarife später besser vergleichen. Ein Blick auf den Verbrauch pro Jahr zeigt, ob Sparmaßnahmen wirken oder ob neue Geräte den Bedarf erhöht haben. Beachten Sie, dass sich Gesetze und Preise ändern; aktuelle Auskünfte erhalten Sie bei den genannten Stellen.
Begriffe, die häufig verwirren
Auf Rechnungen tauchen Begriffe auf, die nicht selbsterklärend sind. Die Marktlokations-ID bezeichnet Ihre Entnahmestelle eindeutig und wird beim Wechsel benötigt. Die Zählpunktbezeichnung ist eine weitere Kennung, mit der sich ein Anschluss nach Angabe der Bundesnetzagentur beim Wechsel ebenfalls identifizieren lässt. Kilowattstunde ist die Einheit des Verbrauchs. Netzentgelte sind Kosten für die Nutzung des Stromnetzes und gehören zum Preis, auch wenn sie nicht vom Anbieter festgelegt werden. Schlussrechnung heißt die Abrechnung bei Vertragsende, Jahresabrechnung die reguläre Abrechnung für einen Zeitraum.
Bei Unklarheiten lohnt sich ein Blick in das Glossar auf dieser Website. Es erklärt viele dieser Begriffe in einfachen Worten. Den verbindlichen Hintergrund zu Ihrem Vertrag liefern jedoch Ihre eigenen Unterlagen und der Kundenservice Ihres Versorgers.
Was Sie nach dem Lesen tun können
Haben Sie Ihre Rechnung verstanden, ziehen Sie daraus Konsequenzen. Ist der Abschlag zu hoch oder zu niedrig, lassen Sie ihn anpassen. Passt der Tarif nicht mehr zu Ihren Wünschen, prüfen Sie einen Wechsel unter Beachtung der Kündigungsfristen. Fällt der Verbrauch auf, überlegen Sie, welche Geräte ihn treiben, und ob sich Gewohnheiten ändern lassen. Alle drei Schritte profitieren davon, dass Sie die Zahlen auf Ihrer Rechnung einordnen können.
Bewahren Sie die Rechnung mit den zugehörigen Zählerfotos auf. Im Streitfall sind diese Unterlagen Ihr Beleg, und für spätere Vergleiche liefern sie eine verlässliche Grundlage.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 2 StromGVV: Vertragsschluss: Grundversorgungsvertrag, Entnahme ohne Vertrag, Angaben zu Preisen
- § 13 StromGVV: Abschlagszahlungen: Höhe, Anpassung, Erstattung zu viel gezahlter Abschläge
- Schlichtungsstelle Energie: unabhängige außergerichtliche Streitbeilegung, für private Verbraucher kostenfrei
- § 40 EnWG: Inhalt von Energierechnungen: Pflichtangaben der Rechnung, gesonderter Ausweis von Steuern, Abgaben und Netzentgelten
- § 40a EnWG: Verbrauchsermittlung für Energierechnungen: Ablesung, Selbstablesung, Voraussetzungen und Kennzeichnung einer Schätzung
- § 17 StromGVV: Zahlung, Verzug: Zahlungsaufschub bei Einwänden gegen Rechnungen nur in engen Fällen
- § 111a EnWG: Verbraucherbeschwerden: Antwort des Unternehmens innerhalb von vier Wochen, Hinweis auf die Schlichtung
- § 111b EnWG: Schlichtungsstelle: Schlichtungsantrag erst nach erfolgloser Verbraucherbeschwerde, Teilnahmepflicht des Unternehmens
- Bundesnetzagentur: Beschwerde und Schlichtung: Verbraucherbeschwerde, vier Wochen, Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Energieberatung. Diese Seite vergleicht keine Tarife, nennt keine Preise, reiht keine Anbieter und vermittelt keine Verträge. Gesetze, Preise und Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Auskünfte Ihres Versorgers und der aktuelle Gesetzestext.