Ratgeber
Auszug und Abmeldung: Strom richtig beenden
Beim Auszug den Strom richtig abmelden: Ablauf, Zählerstand, Schlussrechnung, Umzug des Vertrags und Checkliste. Allgemeine Hinweise ohne Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Klären Sie früh, ob Ihr Vertrag mitumzieht oder endet, und teilen Sie dem Versorger Auszugstermin und neue Anschrift mit.
- Beim Umzug nennt § 41b Abs. 5 EnWG für Verträge außerhalb der Grundversorgung eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist; in der Grundversorgung beträgt die Frist zwei Wochen (§ 20 StromGVV).
- Lesen Sie am Übergabetag den Zähler ab, fotografieren Sie ihn und halten Sie den Stand im Übergabeprotokoll fest.
- Prüfen Sie die Schlussrechnung auf Zeitraum, Zählerstände und Abschläge.
- Organisieren Sie die Versorgung am neuen Wohnort rechtzeitig, damit dort ab dem ersten Tag Strom geliefert wird.
Wer auszieht, denkt zuerst an Kartons, Transporter und Übergabetermine. Der Stromvertrag gerät dabei leicht in Vergessenheit. Dabei lohnt es sich, ihn rechtzeitig zu regeln, damit Sie nach dem Auszug nicht für fremden Verbrauch zahlen und die Schlussabrechnung korrekt ausfällt. Dieser Leitfaden erklärt allgemein, wie die Abmeldung abläuft und woran Sie denken sollten. Er ist keine Rechtsberatung. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie Ihrem Vertrag und den Auskünften Ihres Versorgers.
Die wichtigsten Fragen zuerst
Bevor Sie handeln, klären Sie drei Punkte: Zieht Ihr Vertrag mit um, oder möchten Sie ihn beenden? Gibt es für die bisherige Wohnung eine Nachfolgeregelung, etwa einen Nachmieter? Und wann ist der Übergabetermin? Von den Antworten hängt ab, wie Sie vorgehen.
Kann der Vertrag mit umziehen?
Manche Anbieter erlauben es, den Vertrag am neuen Wohnort fortzuführen. Das gilt vor allem dann, wenn der Anbieter dort liefert. Teilen Sie dem Versorger rechtzeitig mit, dass Sie umziehen, geben Sie die neue Adresse an und fragen Sie, zu welchen Konditionen die Lieferung fortgesetzt wird. Es ist möglich, dass sich Preise ändern, weil Netzentgelte und weitere Bestandteile regional unterschiedlich sind. Lassen Sie sich die neuen Bedingungen schriftlich mitteilen und prüfen Sie, ob sie für Sie passen.
Wie beenden Sie den Vertrag?
Energielieferverträge enden nach Angabe der Bundesnetzagentur nicht automatisch mit dem Auszug: Sie müssen den Vertrag kündigen oder sich mit dem Lieferanten auf eine Weiterbelieferung am neuen Wohnsitz einigen. Bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung sieht § 41b Abs. 5 EnWG für den Umzug eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen vor, wirksam zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt. Sie gilt nicht, wenn der bisherige Lieferant binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform anbietet, die Belieferung am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, und diese möglich ist; in der Kündigung geben Sie Ihre neue Anschrift oder die Kennung der neuen Entnahmestelle an. Der Lieferant muss die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, und der Grundversorger bestätigt die Kündigung unverzüglich in Textform (§ 20 StromGVV). Kosten für die Sonderkündigung oder für die Fortführung am neuen Wohnsitz darf der Lieferant nach Angabe der Bundesnetzagentur nicht berechnen. Prüfen Sie in Ihren Unterlagen, welche Regel für Ihren Vertrag gilt. Details zu den Grundbegriffen enthält der Leitfaden zu Kündigungsfristen. Melden Sie Ihr Vorhaben so früh wie möglich, denn eine rechtzeitige Information erleichtert die Planung für beide Seiten.
Abmeldung Schritt für Schritt
- Übergabetermin und gewünschtes Vertragsende festlegen
- Beim Versorger die Abmeldung oder Kündigung mitteilen
- Neue Anschrift für die Schlussrechnung angeben
- Am Auszugstag den Zählerstand ablesen und fotografieren
- Zählerstand an den Versorger melden
- Zählerstand im Übergabeprotokoll festhalten lassen
- Schlussrechnung abwarten und prüfen
Auszug: Was tun, und wann?
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| Sobald der Auszugstermin feststeht | Versorger informieren, Kündigung oder Abmeldung mitteilen, neue Anschrift angeben |
| Vor der Übergabe | Termin zur Ablesung mit Vermieter oder Nachmieter klären |
| Am Übergabetag | Zähler ablesen und fotografieren, Stand im Übergabeprotokoll festhalten |
| Nach dem Auszug | Stand an den Versorger melden, Schlussrechnung prüfen, Bestätigungen aufbewahren |
Warum ist der Zählerstand am Auszugstag wichtig?
Der Stand am Tag der Wohnungsübergabe bildet die Grenze zwischen Ihrem Verbrauch und dem Ihres Nachfolgers. Lesen Sie ihn deshalb sorgfältig ab, am besten gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Nachmieter, und halten Sie ihn schriftlich fest. Machen Sie ein Foto, auf dem Zählernummer und Anzeige gut lesbar sind. Wie das geht, erklärt der Leitfaden zum Zählerstand. Ohne Nachweis kann der Verbrauch unklar bleiben, und Sie riskieren, für Energie zu zahlen, die Sie nicht genutzt haben.
Was passiert, wenn niemand den Strom übernimmt?
Bleibt eine Wohnung nach Ihrem Auszug leer und niemand schließt einen Vertrag, kann die Entnahmestelle über die Grundversorgung laufen, falls Strom entnommen wird. Das betrifft Sie nicht mehr, sofern Ihr Vertrag korrekt beendet und der Zählerstand dokumentiert ist. Wichtig ist, dass der Übergabestand eindeutig belegt ist. Dann lässt sich später nachvollziehen, ab wann der neue Nutzer verantwortlich ist.
Die Schlussrechnung
Nach der Abmeldung erstellt der Versorger eine Schlussrechnung. Sie berücksichtigt den Verbrauch bis zum Vertragsende und die geleisteten Abschläge. Ist ein Guthaben entstanden, sollten Sie es erhalten; bei einer Nachzahlung müssen Sie den Betrag prüfen. Kontrollieren Sie Zeitraum, Zählerstände und die Abschläge. Wie eine solche Rechnung aufgebaut ist, zeigt der Leitfaden zur Stromrechnung. Reklamieren Sie Unstimmigkeiten schriftlich beim Versorger.
Besonderheiten bei Untermiete, WG und Wohnungsübergabe
In Wohngemeinschaften ist oft eine Person Vertragspartner. Zieht diese aus, muss geklärt werden, wer den Vertrag übernimmt. Ein Vertragswechsel braucht in der Regel die Zustimmung des Anbieters. Sprechen Sie das frühzeitig mit den Mitbewohnern ab und klären Sie, ob der Vertrag auf eine andere Person übertragen oder neu abgeschlossen werden soll. Bei Untermiete kann der Strom auch über den Hauptmieter laufen. Dann ist es ratsam, die Abrechnung untereinander schriftlich zu regeln.
Wenn der Strom in der Miete enthalten ist
In manchen Mietverhältnissen ist der Strom pauschal in der Miete enthalten oder wird über Nebenkosten abgerechnet. Dann müssen Sie keinen eigenen Vertrag kündigen. Klären Sie dennoch mit dem Vermieter, wie der Verbrauch bis zur Übergabe erfasst wird. Lassen Sie sich Regelungen am besten schriftlich bestätigen.
Welche Fehler passieren häufig?
- Die Abmeldung wird zu spät mitgeteilt, und der Vertrag läuft ungewollt weiter.
- Der Zählerstand wird nicht dokumentiert.
- Die neue Anschrift fehlt, und die Schlussrechnung geht verloren.
- Ein neuer Vertrag am neuen Wohnort wird nicht rechtzeitig abgeschlossen. Hinweise dazu im Leitfaden zur Anmeldung beim Einzug.
Wo Sie Unterstützung bekommen
Die Verbraucherzentrale bietet Informationen und Beratung rund um Energieverträge. Die Bundesnetzagentur informiert zu Rechten im Energiemarkt. Ihr Versorger kennt die Details Ihres Vertrags. Dokumentieren Sie alle Absprachen, damit sie nachvollziehbar bleiben. Regeln und Preise können sich ändern, deshalb sollten Sie die aktuellen Bedingungen immer direkt bei diesen Stellen prüfen.
Zeitplan für den Auszug
Beginnen Sie mit der Planung schon, sobald der Auszugstermin feststeht. Informieren Sie den Versorger zuerst über Ihr Vorhaben und fragen Sie nach den nötigen Schritten. Etwas später klären Sie mit Vermieter oder Nachmieter den Termin zur Ablesung. Am Auszugstag lesen Sie den Zähler ab, fotografieren ihn und melden den Wert. Danach heben Sie alle Bestätigungen auf, bis die Schlussrechnung geprüft und beglichen ist.
Vergessen Sie nicht, auch den Anschluss am neuen Wohnort zu organisieren, damit Sie dort ab dem ersten Tag versorgt sind. So vermeiden Sie Lücken auf beiden Seiten. Eine Checkliste für die Anmeldung finden Sie im Leitfaden zum Einzug.
Häufige Fragen zum Auszug
Muss ich den Vermieter informieren?
Ob eine Information nötig ist, hängt von Mietvertrag und Gebäude ab. Sprechen Sie die Stromfrage bei der Übergabe an und halten Sie die Absprachen fest.
Was, wenn ich den Zählerstand vergessen habe?
Melden Sie sich zeitnah beim Versorger und beim Vermieter. Eventuell lässt sich der Stand anhand späterer Ablesungen nachvollziehen. Ein Foto vom Übergabetag erspart solche Diskussionen.
Kann ich den Vertrag für die neue Wohnung nutzen?
Das hängt davon ab, ob Ihr Anbieter am neuen Ort liefert und zu welchen Konditionen. Fragen Sie nach und prüfen Sie bei Bedarf Alternativen.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 41b EnWG: Energielieferverträge mit Haushaltskunden: Textform, Kündigungsbestätigung, Abschlagszahlungen, Kündigung beim Umzug
- § 20 StromGVV: Kündigung: Kündigungsfrist von zwei Wochen, Textform, keine gesonderten Entgelte
- Bundesnetzagentur: Grundversorgung: Grundversorger, Vertragsschluss durch Entnahme, Kündigungsfrist von zwei Wochen, Preisänderungen
- Bundesnetzagentur: Kündigung und Widerruf: Form, Zugang, Kündigungsbestätigung, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung und Umzug
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Energieberatung. Diese Seite vergleicht keine Tarife, nennt keine Preise, reiht keine Anbieter und vermittelt keine Verträge. Gesetze, Preise und Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Auskünfte Ihres Versorgers und der aktuelle Gesetzestext.