Begriff

Sondertarif

Ein Sondertarif, rechtlich oft Sondervertrag genannt, ist ein Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung, den Sie aktiv abschließen. Laufzeit, Preise, Kündigung und Zusatzleistungen werden individuell vereinbart und stehen in Vertrag und Geschäftsbedingungen. Für Verbraucher begrenzt das Gesetz einzelne Klauseln, etwa eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren in Geschäftsbedingungen (§ 309 Nr. 9 BGB). Ob ein Sondertarif günstiger ist als die Grundversorgung, hängt von den aktuellen Preisen ab. Siehe auch: Grundversorgung, Vertragslaufzeit, Preisgarantie, Neukundenbonus.

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

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