Begriff
Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Standardversorgung von Haushaltskunden mit Strom durch den Grundversorger ihres Netzgebiets (§ 36 EnWG). Nach Angabe der Bundesnetzagentur kommt ein Grundversorgungsvertrag schon durch die Stromentnahme zustande, etwa durch das Einschalten des Lichts, und kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Preise und Bedingungen veröffentlicht der Grundversorger; Preisänderungen werden zum Monatsbeginn nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam (§ 5 StromGVV). Siehe auch: Grundversorger, Sondertarif, Ersatzversorgung (Ratgeber „Grundversorgung oder Sondertarif“).
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