Begriff
Grundversorger
Der Grundversorger ist in einem Netzgebiet das Energieversorgungsunternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest und veröffentlicht das Ergebnis im Internet. Welches Unternehmen es bei Ihnen ist, erfahren Sie daher bei Ihrem Netzbetreiber; die Bundesnetzagentur führt dazu keine bundesweite Liste. Der Grundversorger muss Haushaltskunden zu seinen veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen beliefern. Siehe auch: Grundversorgung, Netzbetreiber, Ersatzversorgung, Ratgeber „Grundversorgung oder Sondertarif“.
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