Begriff
Abschlag
Ein Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf die erwarteten Stromkosten, die der Versorger vor der Jahresabrechnung verlangt. Seine Höhe richtet sich nach dem Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums oder nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden; ein glaubhaft erheblich geringerer Verbrauch ist angemessen zu berücksichtigen (§ 41b Abs. 3 EnWG; in der Grundversorgung § 13 StromGVV). Typisches Beispiel: Beim Einzug schätzen Sie den Jahresverbrauch, und daraus leitet der Anbieter den Monatsbetrag ab. Siehe auch: Jahresabrechnung, Guthaben, Nachzahlung, Jahresverbrauch, Ratgeber „Abschlag verstehen und richtig anpassen“.