Begriff
Schlichtungsstelle Energie
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige Einrichtung zur außergerichtlichen Klärung von Streit zwischen Verbrauchern und Energieunternehmen. Nach Angabe der Stelle ist das Verfahren für private Verbraucher kostenfrei; sie wird gemeinsam von Verbraucherzentrale Bundesverband und Branchenverbänden getragen. Ein Schlichtungsantrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen Ihrer Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen hat; die Beschwerde muss es innerhalb von vier Wochen beantworten (§§ 111a, 111b EnWG). Welche Unterlagen nötig sind, erfahren Sie auf den Seiten der Stelle. Eine Schlichtung ist ein Angebot zur Einigung außerhalb eines Gerichtsverfahrens und ersetzt keine Rechtsberatung. Siehe auch: Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur, Nachzahlung.