Begriff
Lieferbeginn
Der Lieferbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem ein Anbieter die Stromlieferung übernimmt. Beim Einzug sollte er auf den Einzugstag fallen, damit keine Lücke entsteht; beim Wechsel wird er mit dem neuen Anbieter vereinbart und sollte zum Ende des alten Vertrags passen, damit Sie nicht zwei Verträge überschneidend bezahlen. Der neue Lieferant muss unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnehmen kann (§ 20a Abs. 1 EnWG). Siehe auch: Anbieterwechsel, Entnahmestelle, Ratgeber „Strom anmelden beim Einzug“.
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