Begriff
Vertragsverlängerung
Eine Vertragsverlängerung ist die Fortsetzung eines Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Für Verbraucherverträge in Geschäftsbedingungen ist eine stillschweigende Verlängerung nur wirksam, wenn der Vertrag sich auf unbestimmte Zeit verlängert und jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar bleibt (§ 309 Nr. 9 BGB). Die Bedingungen für Verlängerung und Beendigung muss der Vertrag nennen (§ 41 Abs. 1 EnWG). Notieren Sie das Ende der Erstlaufzeit und planen Sie rechtzeitig. Siehe auch: Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie.
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