Begriff
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen der Kündigungserklärung und dem Vertragsende liegen muss. Für die Grundversorgung beträgt sie zwei Wochen (§ 20 StromGVV); bei anderen Verträgen steht sie im Vertrag, und die Vertragszusammenfassung nennt sie ebenfalls (§ 41 Abs. 4 EnWG). Wer zu spät kündigt, verpasst den Beendigungstermin. Notieren Sie das Datum des Vertragsendes, kündigen Sie in Textform und bewahren Sie die Bestätigung auf. Siehe auch: Vertragslaufzeit, Sonderkündigungsrecht, Ratgeber „Kündigungsfristen beim Stromvertrag“.
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