Begriff
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Liefervertrag vereinbart ist; in der Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung oft nicht möglich. Für Verbraucher begrenzt § 309 Nr. 9 BGB bestimmte Klauseln in Geschäftsbedingungen: eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren ist unwirksam, ebenso eine stillschweigende Verlängerung, die nicht auf unbestimmte Zeit erfolgt und dann jederzeit mit höchstens einmonatiger Frist kündbar ist. Die Grundversorgung hat keine feste Laufzeit. Welche Laufzeit Ihr Vertrag hat, steht in der Vertragsbestätigung. Siehe auch: Kündigungsfrist, Vertragsverlängerung, Sondertarif.
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