Begriff

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Liefervertrag vereinbart ist; in der Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung oft nicht möglich. Für Verbraucher begrenzt § 309 Nr. 9 BGB bestimmte Klauseln in Geschäftsbedingungen: eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren ist unwirksam, ebenso eine stillschweigende Verlängerung, die nicht auf unbestimmte Zeit erfolgt und dann jederzeit mit höchstens einmonatiger Frist kündbar ist. Die Grundversorgung hat keine feste Laufzeit. Welche Laufzeit Ihr Vertrag hat, steht in der Vertragsbestätigung. Siehe auch: Kündigungsfrist, Vertragsverlängerung, Sondertarif.

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

Alle Begriffe