Begriff

Anbieterwechsel

Ein Anbieterwechsel ist der Wechsel des Stromlieferanten bei gleichbleibendem Netz und Zähler; geändert wird, wer Ihnen den Strom in Rechnung stellt. Nach § 20a EnWG darf der Wechsel nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, und der technische Vorgang muss binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein, für Strom nach Angabe der Bundesnetzagentur bereits seit dem 6. Juni 2025. Das ändert nichts an Kündigungsfristen und Laufzeiten Ihres bisherigen Vertrags, wie die Bundesnetzagentur betont. Verzögert sich ein Wechsel, kann die Ersatzversorgung greifen. Siehe auch: Lieferbeginn, Kündigungsfrist, Ersatzversorgung, Ratgeber „Stromanbieter wechseln: Schritt für Schritt“.

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

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