Auszug
Wie melde ich den Strom beim Auszug ab?
Die Antwort
Der Vertrag endet nach Angabe der Bundesnetzagentur nicht automatisch mit dem Auszug. Kündigen Sie ihn oder vereinbaren Sie die Weiterbelieferung, teilen Sie Ihrem Versorger den Auszugstermin und Ihre neue Anschrift mit, lesen Sie am Übergabetag den Zähler ab und melden Sie den Stand; halten Sie ihn am besten im Übergabeprotokoll fest. Eine Kündigung außerhalb der Grundversorgung muss der Lieferant innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen und dabei das Vertragsende nennen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Danach prüfen Sie die Schlussrechnung auf Zeitraum, Zählerstände und Abschläge. Mehr im Ratgeber „Auszug und Abmeldung: Strom richtig beenden“.