Anmeldung
Wann sollte ich Strom beim Einzug anmelden?
Die Antwort
Am besten vor dem Einzug, damit der Lieferbeginn auf den Einzugstag fällt. Ohne eigenen Vertrag kommt nach Angabe der Bundesnetzagentur schon durch die Stromentnahme ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande, und die Entnahme ist dem Grundversorger nach § 2 Abs. 2 StromGVV unverzüglich in Textform mitzuteilen. Halten Sie Adresse, Zählernummer, Einzugsdatum und Bankverbindung bereit. Die Details stehen in den Vertragsunterlagen des Anbieters. Mehr dazu im Ratgeber „Strom anmelden beim Einzug“.