Anmeldung

Wann sollte ich Strom beim Einzug anmelden?

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

Die Antwort

Am besten vor dem Einzug, damit der Lieferbeginn auf den Einzugstag fällt. Ohne eigenen Vertrag kommt nach Angabe der Bundesnetzagentur schon durch die Stromentnahme ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande, und die Entnahme ist dem Grundversorger nach § 2 Abs. 2 StromGVV unverzüglich in Textform mitzuteilen. Halten Sie Adresse, Zählernummer, Einzugsdatum und Bankverbindung bereit. Die Details stehen in den Vertragsunterlagen des Anbieters. Mehr dazu im Ratgeber „Strom anmelden beim Einzug“.

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