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Was passiert, wenn ich keinen Stromvertrag abschließe?
Die Antwort
Sie werden trotzdem beliefert: Wer Strom entnimmt, ohne einen anderen Vertrag zu haben, wird vom Grundversorger versorgt, und nach Angabe der Bundesnetzagentur kommt ein Grundversorgungsvertrag schon durch die Entnahme zustande, etwa durch das Einschalten des Lichts. Die Entnahme ohne Vertrag müssen Sie dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Welche Preise gelten, steht in dessen veröffentlichten allgemeinen Preisen. Die Grundversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV).