Rechnung

Kann ich meinen Abschlag ändern lassen?

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

Die Antwort

In der Regel ja: Teilen Sie dem Versorger Ihren erwarteten Verbrauch mit, am besten belegt durch aktuelle Zählerstände. Das Gesetz verlangt, dass ein glaubhaft erheblich geringerer Verbrauch bei der Höhe der Abschläge angemessen berücksichtigt wird (§ 41b Abs. 3 EnWG); in der Grundversorgung gilt eine entsprechende Regel (§ 13 StromGVV). In der Grundversorgung sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen (§ 13 Abs. 3 StromGVV). Wie Sie die Anpassung beantragen, steht in Ihrem Vertrag oder im Kundenkonto.

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