Kündigung

Wo finde ich die Kündigungsfrist meines Vertrags?

Ein kleines Haus mit hell erleuchteten Fenstern in der Abenddämmerung, daneben Strommasten, deren Leitungen als leuchtende Linien in Blau und Orange über die Landschaft laufen.

Die Antwort

In der Vertragsbestätigung, in den Geschäftsbedingungen, in der Vertragszusammenfassung oder im Kundenkonto. Die Vertragszusammenfassung muss die Kündigungsfrist nennen (§ 41 Abs. 4 EnWG). Für die Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen (§ 20 StromGVV). Bei Unsicherheit hilft der Kundenservice Ihres Anbieters; lassen Sie sich die Auskunft in Textform bestätigen. Notieren Sie sich das Ende Ihrer Vertragslaufzeit und legen Sie sich eine Erinnerung in den Kalender.

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