Kündigung
Muss ich beim Anbieterwechsel selbst kündigen?
Die Antwort
Nicht unbedingt: Nach Angabe der Bundesnetzagentur kündigt im Regelfall der neue Lieferant den alten Vertrag für Sie, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Wichtig ist, dass die Kündigungsbedingungen Ihres bisherigen Vertrags nach Angabe der Bundesnetzagentur bestehen bleiben, auch wenn der technische Wechsel schnell geht. Der Wechsel selbst darf nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein (§ 20a Abs. 3 EnWG). Prüfen Sie, ob der Wechseltermin zu Ihrer Frist passt. Wenn es auf einen Termin ankommt, können Sie zusätzlich selbst in Textform kündigen und die Bestätigung aufbewahren.