Kündigung
Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Die Antwort
Ein Sonderkündigungsrecht ist die Möglichkeit, einen Vertrag in besonderen Fällen außerhalb der üblichen Fristen zu beenden. Beim Strom nennt das Gesetz die Kündigung nach einer Preisänderung, die der Lieferant einseitig vornimmt: Sie ist ohne Einhaltung einer Frist zum Wirksamwerden der Änderung möglich (§ 41 Abs. 5 EnWG, in der Grundversorgung § 5 Abs. 3 StromGVV). Beim Umzug sieht § 41b Abs. 5 EnWG eine Kündigung mit sechs Wochen Frist vor, sofern der Lieferant nicht binnen zwei Wochen eine mögliche Belieferung am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen anbietet. Ob es für Sie gilt, prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen.